Man weiß nicht so recht, war es ein kühner PR-Coup, ein Versehen, tatsächlich ernst gemeint, oder wurden die Social Media Aktivitäten – wie so häufig – auch in der Sächsischen Staatskanzlei einem Praktikanten überlassen.
Denn die Facebook FanPage der Sächsischen Staatskanzlei startete letzte Woche mit einem Knall, genauer gesagt mit einer knalligen “Pressemitteilung” über die böse Lebenschronik, wobei das fast schon gebetsmühlenartige Dogma der kundendatenfressenden Krake Facebook schon wieder bemüht wurde.
So kritisierte die Staatskanzlei z.B.
„Das Zurücksetzen und die Löschung einzelner Abschnitte bzw. der gesamten „Timeline“ ist praktisch unmöglich.“
„Die ‘Lebenschronik’ verwendet Daten zur Erstellung eines Tagebuches, unabhängig davon, ob ein Nutzer das möchte oder nicht.”
Abgesehen davon, dass sich die Sächsische Staatskanzlei mit diesen schlicht falschen Aussagen in Bezug auf das Social Web selbst diskreditiert, fragten mich Sebastian Schwerk (Agentur Frische Fische), ob Agenturen wegen geschäftsschädigender Äußerungen juristisch gegen den Freistaat Sachsen vorgehen könne.
Meine Antworten auf Sebastians Fragen finden sich in einem Interview im Blog der Frischen Fische: